Gefährdungsbeurteilung

Impressum | Datenschutz
l-seifert.de » Gefährdungsbeurteilung


Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz!

Die Leitmerkmalmethode zur Gefährdungsbeurteilung für die manuelle Handhabung von Lasten!

Sagen Sie Rückenschmerzen den Kampf an! Die von der BAuA und LASI entwickelte Leitmerkmalmethode hilft Ihnen, Probleme bei Arbeitsabläufen zur manuellen Handhabung von Lasten objektiv zu analysieren und zu bewerten.

Warum sollten Sie diese Gefährdungsbeurteilung durchführen:
ArbSchG §5:
Der Arbeitgeber hat die "durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln".
Sowie §6:
Der Arbeitgeber muss über die erforderlichen Unterlagen verfügen, "aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind." (Dokumentationspflicht.)
Beachtung finden hier auch die » Lastenhandhabungsverordnung.

Mit dem vorliegenden Formular zur Leitmerkmalmethode können Sie, Kenntnisse der jeweils vorhandenen Bedingungen vorausgesetzt, Probleme beim Bewältigen von Lasten für Ihre Mitarbeiter beurteilen und mittels Ausdruck bequem dokumentieren.
Nur durch die Beachtung aller möglichen Umstände (Wie lange, wie oft, welche Last unter welchen Arbeitsbedingungen und Körperhaltungen) kann eine optimale Gefährdungsbeurteilung zum Schutz Ihrer Mitarbeiter vor Erkrankungen des Muskel- Skelett- Systems durchgeführt werden. Beachten Sie bitte zusätzlich, welche Person die Tätigkeit ausführen soll. Beispielsweise bei Mitarbeitern, die älter als 40 oder jünger als 21 Jahre alt sind, Berufsstarter oder Personen, die durch Erkrankungen vorbelastet sind. Selbstverständlich spielt das Geschlecht ebenfalls eine Rolle.
Nach Ihren Angaben wird anhand von Leitmerkmalen mathematisch ein Risikowert erstellt, der Ihre weitere Herangehensweise vereinfachen soll.

Mögliche Ergebnisse bei der Verwendung der hier angewandten Leitmerkmalmethode sind:
Risikogruppe: 1 (unter 10 Punkte):
Geringe Belastung, Gesundheitsgefährdung durch körperliche Überbeanspruchung ist unwahrscheinlich.

Risikogruppe: 2 (10 - 25 Punkte):
Erhöhte Belastung, eine körperliche Überbeanspruchung ist bei vermindert belastbaren Personen möglich. Gestaltungsmaßnahmen sind sinnvoll.

Risikogruppe: 3 (25 - 50 Punkte):
Wesentlich erhöhte Belastung und Überbeanspruchung ist auch für normal belastbare Personen möglich. Gestaltungsmaßnahmen sind angezeigt. Diese lassen sich anhand der Punktwerte der Tabellen ermitteln.

Risikogruppe: 4 (über 50 Punkte):
Hohe Belastung, körperliche Überbeanspruchung ist wahrscheinlich. Gestaltungsmaßnahmen sind dringend.

Beachten Sie bitte immer den Einzelfall und machen Sie sich vorher ein genaues Bild über alle Einflussfaktoren. Führen Sie diese Beurteilung nur durch, wenn Sie gute Kenntnisse der zu beurteilenden Tätigkeit besitzen. Mit Schätzungen der vorherrschenden Umstände entstehen leicht falsche Ergebnisse, die zu einer potentiellen Gesundheitsgefährdung Ihrer Mitarbeiter führen können.
Sollten Sie bei der Berechnung mit dem folgenden Programm zu einer zu hohen Risikogruppe gelangen, können Sie einfach durch Verändern der einzelner Parameter feststellen, wo für Sie die optimalste Verbesserung des Ergebnisses zu finden ist (Einfach den Zurückbutton Ihres Browsers drücken und Werte verändern). Beginnen Sie dabei bitte mit den organisatorischen Bedingungen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse können Sie dann auswerten und den Arbeitsablauf entsprechend optimieren.
Auch Gespräche mit Betroffenen können sehr aufschlussreich sein, haben diese doch große praktische Erfahrungen und manchen Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen parat. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, zufriedene Mitarbeiter und eine dadurch resultierende Verringerung von Ausfallzeiten durch Erkrankungen des Muskel- Skelett- Systems von Mitarbeitern lohnen in jedem Fall auch unabhängig von den gesetzlich geforderten Vorgaben diesen Aufwand.
Ein gutes Mittel herauszufinden, wie dringend Handlungsbedarf bei bereits bestehenden Arbeitsabläufen mit Heben und Tragen von Lasten gegeben ist, ist die Auswertung von Krankmeldungen infolge einer Schädigung des Muskel- Skelett- Systems, z.B. Rückenschmerzen oder Hexenschuss. Sehr viele Krankschreibungen gehen auf Rückenschmerzen zurück. Die Kosten für die Wirtschaft sind enorm! Und werden die Rückenschmerzen erst einmal chronisch für den Betroffenen, führen sie oft zu einer starken Einschränkung der Lebensqualität und auch für Sie als Firma zu weiteren Ausfällen im Produktionsprozess.
Tipp: Krankenkassen bieten oft Kurse zur Gesunderhaltung des Rückens an. Ob Rückenschule, Wassergymnastik oder spezielle Aufbauprogramme, machen Sie Ihre Mitarbeiter darauf aufmerksam!


Hilfe zu den Programmen!
Zum Ausdrucken der Ergebnissseite können Sie wie folgt vorgehen:
Menüpunkt "Datei"- "Druckvorschau" aufrufen und ausdrucken. Bei Bedarf können Sie unter "Seite Einrichten" die Kopf- und Fusszeile entfernen sowie die Seitenränder einstellen. Selbstverständlich können Sie das Dokument auch speichern. (Datei- Speichern unter...)
Sie können für das Dokument Ihr Firmenlogo von Ihrer Firmenhomepage im Internet hochladen. Dieses sollte die Größe von 315 x 100 Pixeln nicht überschreiten und das Format gif oder jpg haben. Geben Sie dazu bitte den komletten Pfad mit http://www am Anfang im Eingabefeld ein, ansonsten lassen Sie dieses Feld bitte leer.

Hinweise und Datenschutz!
Die Benutzung der Programme und die richtige Eingabe unterliegt der Verantwortung des Benutzers. Verantwortung für Fehler, die aus falschen Einschätzungen Ihrer vor Ort existierenden Situationen entstehen, wird nicht übernommen.
Die Eingabe der Daten darf nur unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und somit mit ausdrücklicher Genehmigung des Betriebes erfolgen, in dem Untersuchungen durchgeführt werden. Es handelt sich bei diesen Daten um Betriebsgeheimnisse, die entsprechend behandelt werden müssen.
Beachten Sie bitte auch die Informationen Ihrer Berufsgenossenschaft.

Weiterführende Links
Herausgeber der Leitmerkmalmethode
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Postfach 17 02 02, 44061 Dortmund
Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
(LASI), Franz-Josef-Roeder-Str. 23, 66119 Saarbrücken